wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2013, 142

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 142

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 142:

Amtsgericht München, Urteil vom07.02.2013
- 411 C 25348/12 -

Beleidigung gegenüber dem Oberbürgermeister und dem nicht in der Wohnanlage lebenden Verwandten sowie Verweigerung des Besichtigungsrechts des Vermieters begründen keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Beleidigt ein Mieter den Oberbürgermeister der Stadt und einen Verwandten des Vermieters, der nicht in der Wohnanlage lebt, so liegt keine Vertragsverletzung gegenüber dem Vermieter vor. Er kann daher das Mietverhältnis nicht fristlos kündigen. Das gleiche gilt, wenn der Mieter die Besichtigung der Wohnung verweigert. Denn es liegt ein nur unerheblicher Vertragsverstoß vor. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle IMR 2013, 142 wird teils auch als „IMR 13, 142“, „IMR 2013, S. 142“ oder „IMR 13, S. 142“ zitiert.