Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 142
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 142
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 142:
Amtsgericht München, Urteil vom07.02.2013
- 411 C 25348/12 -
Beleidigung gegenüber dem Oberbürgermeister und dem nicht in der Wohnanlage lebenden Verwandten sowie Verweigerung des Besichtigungsrechts des Vermieters begründen keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Beleidigt ein Mieter den Oberbürgermeister der Stadt und einen Verwandten des Vermieters, der nicht in der Wohnanlage lebt, so liegt keine Vertragsverletzung gegenüber dem Vermieter vor. Er kann daher das Mietverhältnis nicht fristlos kündigen. Das gleiche gilt, wenn der Mieter die Besichtigung der Wohnung verweigert. Denn es liegt ein nur unerheblicher Vertragsverstoß vor. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 142 wird teils auch als „IMR 13, 142“, „IMR 2013, S. 142“ oder „IMR 13, S. 142“ zitiert.