Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 237
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 237
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 237:
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom21.01.2013
- L 7 AS 381/12 -
Hartz IV: Jobcenter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der an den Vermieter ausbezahlten Wohnungsmiete
Wer Hartz-IV-Leistungen erhält, bekommt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. In Einzelfällen dürfen die Jobcenter z.B. Mieten direkt an dem Vermieter ausbezahlen, insbesondere wenn der Mietvertrag erhalten werden soll. Das Jobcenter kann die Miete jedoch nicht vom Vermieter zurückverlangen, wenn der Hartz-IV-Empfänger zwischenzeitlich nicht mehr bedürftig ist. Eine Direktüberweisung lässt keine eigenständige Leistungsbeziehung zwischen Jobcenter und Vermieter entstehen, weshalb es dem Jobcenter an einem Rechtsanspruch gegen den Vermieter auf Rückzahlung fehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 237 wird teils auch als „IMR 13, 237“, „IMR 2013, S. 237“ oder „IMR 13, S. 237“ zitiert.