Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 240
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 240
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 240:
Landgericht Konstanz, Urteil vom20.12.2012
- 61 S 21/12 A -
Dreimaliges tägliches Lüften zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung ist ausreichend
Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet bis zu fünfmal täglich die Wohnung zu lüften, um eine Schimmelbildung zu verhindern. Dem Mieter ist insofern nur ein dreimaliges tägliches Lüften zuzumuten. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 240 wird teils auch als „IMR 13, 240“, „IMR 2013, S. 240“ oder „IMR 13, S. 240“ zitiert.