Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 348
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 348
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 348:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.06.2013
- IX ZR 310/12 -
Guthaben aus Betriebskostenabrechnung eines ALG II Mieters ist nicht pfändbar
Erhält ein Mieter aufgrund einer Betriebskostenabrechnung ein Guthaben, so ist dieses dann nicht pfändbar, wenn der Mieter ALG II bezieht. Denn es besteht die Gefahr, dass es zu Kürzungen der Sozialleistung kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshof hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 348 wird teils auch als „IMR 13, 348“, „IMR 2013, S. 348“ oder „IMR 13, S. 348“ zitiert.