Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 382
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 382
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 382:
Bundesgerichtshof, Urteil vom01.03.2013
- V ZR 14/12 -
BGH: Grundstückseigentümer trifft Entscheidung über kommerzielle Verwertung von Bildern seines Grundstücks selbst bei Erlaubnis des Zugangs
Gestattet ein Grundstückseigentümer den Zugang zu seinem Grundstück, entscheidet er weiterhin allein über die kommerzielle Nutzung der von seinem Grundstück angefertigten Bilder. Macht ein Fotograf eigenmächtig Aufnahmen des Grundstücks, steht dem Grundstückseigentümer ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 382 wird teils auch als „IMR 13, 382“, „IMR 2013, S. 382“ oder „IMR 13, S. 382“ zitiert.