Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 9
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 9
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 9:
Landgericht München I, Urteil vom10.10.2012
- 14 S 9204/12 -
Einschüchterung und Bedrohung eines Nachbarn mit "blutiger" Klageschrift rechtfertigt fristlose Kündigung
Wird ein Mieter von einem anderen Mieter mit einer "blutigen" Klageschrift bedroht und eingeschüchtert, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Ein solcher Vorfall stellt eine nachhaltige und schwerwiegende Störung des Hausfriedens dar. Eine vorherige Abmahnung ist daher nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle IMR 2013, 9 wird teils auch als „IMR 13, 9“, „IMR 2013, S. 9“ oder „IMR 13, S. 9“ zitiert.