Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2012, 274
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2012, Seite: 274
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2012, 274:
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom05.09.2012
- 24 C 107/12 -
Mobilfunkunternehmen kann 50 % der monatlichen Grundgebühr bei fristloser Kündigung eines Flatrate-Mobilfunkvertrags als Schadenersatz geltend machen
Kündigt ein Mobilfunkunternehmen einen Flatrate-Mobilfunkvertrag fristlos, so kann es die monatliche Grundgebühr, die eigentlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen ist, als Schadenersatz geltend machen (§ 626 Abs. 2 BGB). Der Schadenersatz ist jedoch um die Hälfte zu kürzen, da der Mobilfunkbetreiber erhebliche Aufwendungen erspart. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2012, 274 wird teils auch als „ITRB 12, 274“, „ITRB 2012, S. 274“ oder „ITRB 12, S. 274“ zitiert.