Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2013, 152
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 152
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2013, 152:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2012
- I ZR 169/10 -
BGH: Formularmäßiges Einverständnis zu Werbeanrufen bei Unbestimmtheit der werbenden Anrufer und der zu bewerbenden Produkte unwirksam
Wird eine Einwilligung zu Werbeanrufen im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben, so muss aus der Erklärung hervorgehen, von wem ein Werbeanruf erfolgt und welche Produkte und Dienstleistungen beworben werden sollen. Geschieht dies nicht, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor und die Einverständniserklärung ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2013, 152 wird teils auch als „ITRB 13, 152“, „ITRB 2013, S. 152“ oder „ITRB 13, S. 152“ zitiert.