Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2013, 277
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 277
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2013, 277:
Landgericht Köln, Urteil vom30.10.2013
- 26 O 211/13 u.a. -
Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich durch die Deutsche Telekom unzulässig
Die Deutsche Telekom darf beim Abschluss von Verträgen über Internet-Flatrates im Festnetzbereich nicht vorsehen, dass die Surfgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Übertragungsvolumens reduziert wird. Dies entschied das Landgericht Köln und erklärte die viel diskutierte Vertragsklausel für unzulässig. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 kbit/s als auch diejenige auf 2 MBit/s. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2013, 277 wird teils auch als „ITRB 13, 277“, „ITRB 2013, S. 277“ oder „ITRB 13, S. 277“ zitiert.