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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ITRB 2013, 277

Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 277

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2013, 277:

Landgericht Köln, Urteil vom30.10.2013
- 26 O 211/13 u.a. -

Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich durch die Deutsche Telekom unzulässig

Die Deutsche Telekom darf beim Abschluss von Verträgen über Internet-Flatrates im Festnetzbereich nicht vorsehen, dass die Surfgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Übertragungs­volumens reduziert wird. Dies entschied das Landgericht Köln und erklärte die viel diskutierte Vertragsklausel für unzulässig. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 kbit/s als auch diejenige auf 2 MBit/s. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ITRB 2013, 277 wird teils auch als „ITRB 13, 277“, „ITRB 2013, S. 277“ oder „ITRB 13, S. 277“ zitiert.