Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2004, 1110
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2004, Seite: 1110
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2004, 1110:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.05.2004
- I ZR 2/03 -
Abmahnung wegen Verstoßes gegen Berufsordnung: Kein Anspruch des selbst beauftragten Rechtsanwalts auf Erstattung der Abmahnkosten
Beauftragt sich ein Rechtsanwalt selbst, um einen Verstoß gegen die Berufsordnung durch einen anderen Anwalt abzumahnen, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2004, 1110 wird teils auch als „JuS 04, 1110“, „JuS 2004, S. 1110“ oder „JuS 04, S. 1110“ zitiert.