Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2005, 948
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2005, Seite: 948
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2005, 948:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.04.2005
- II ZR 103/03 -
Das Geld auf einem Sparkonto gehört dem Kontoinhaber - auch wenn ein Dritter dieses eingezahlt hat
Wenn jemand ohne ausdrücklichen Vorbehalt Geld auf ein Sparkonto eines anderen einzahlt, hat nur der Kontoinhaber Anspruch auf dieses Geld. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2005, 948 wird teils auch als „JuS 05, 948“, „JuS 2005, S. 948“ oder „JuS 05, S. 948“ zitiert.