Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Urteil vom 25.01.2013
- (1) 2 StE 11/11-4 (4/11) -
Kammergericht Berlin verurteilt Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen
Mitgliedschaft in Organisation von immenser Gefährlichkeit rechtfertigt Haftstrafen von neun und sechs Jahren
Das Berliner Kammergericht hat den 27jährigen deutschen Staatsangehörigen Yusuf O. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und den 23jährigen österreichischen Staatsangehörigen Maqsood L. wegen einer solchen Tat in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Ferner wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft für beide Angeklagten angeordnet.
Der Angeklagte Yusuf O. reiste nach Feststellungen des 1. Strafsenats im Mai 2009 von Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, um am gewaltsamen Jihad gegen das afghanische und pakistanische Militär sowie die Angehörigen der ISAF-Schutztruppe teilzunehmen. Zu diesem Zweck habe er sich dort im Herbst 2009 der terroristischen Vereinigung "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) angeschlossen und sei in Propagandavideos der Vereinigung aufgetreten, um in Deutschland neue Mitglieder und Unterstützer für die DTM zu gewinnen. Bei den DTM handelt es sich nach den Ausführungen des Gerichtes um eine
Angeklagte schließen sich im Juli 2010 der Al Qaida an
In Waziristan habe der Angeklagte Yusuf O. den Angeklagten Maqsood L. kennengelernt. Beide haben sich nach der Überzeugung des Gerichtes spätestens im Juli 2010 der
Angeklagte suchen in Wien und Berlin nach neuer Unterstützung für Al Qaida
Anfang 2011 hätten die Angeklagten die Rückreise nach Europa angetreten. Im Mai 2011 seien sie über den Iran und die Türkei nach Budapest gelangt. Der Angeklagte Yusuf O. sei weiter nach Wien gereist, wo er – ausgestattet mit Audiobotschaften des Mitangeklagten Maqsood L. – in dessen radikal-islamistisch geprägtem Bekanntenkreis um Unterstützung für
Gericht begründet Höhe der Haftstrafen mit immenser Gefährlichkeit der Organisationen
Die Verhängung der hohen Freiheitsstrafen begründete das Gericht u.a. mit der immensen Gefährlichkeit der Organisationen, denen sich die Angeklagten angeschlossen hätten. Mit seinem Urteil blieb das Gericht nur wenig unter dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft, die Freiheitsstrafen von neun Jahren und sechs Monaten bzw. von sieben Jahren beantragt hatte. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten Freisprüche beantragt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2013
Quelle: Kammergericht/ra-online
- Al-Qaida-Urteil des BGH: Nur straff organisierte Gruppen sind terroristisch
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.08.2009
[Aktenzeichen: 3 StR 552/08]) - Ausweisung wegen Einstellung von al-Qaida-Drohvideo auf Youtube-Account zulässig
(Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 04.10.2012
[Aktenzeichen: 1 K 1121/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15114
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15114
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.