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Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.07.1979
- 12 U 1277/79 -
Das Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit kann zu Beweiszwecken erlaubt sein
Kernbereich des Persönlichkeitsrechts wird nicht verletzt
Wird eine Person ohne ihr Einverständnis in der Öffentlichkeit fotografiert, so liegt darin zwar eine Persönlichkeitsverletzung, diese ist aber gerechtfertigt, wenn die Fotos zu Beweiszwecken in einem Zivilprozess dienen. In einem solchen Fall wird nicht der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts verletzt. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall fotografierte jemand in der
Verletzung des Persönlichkeitsrechts war rechtmäßig
Das Kammergericht führte zum Fall aus, dass zwar eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch das Fotografieren vorgelegen habe. Diese sei aber wegen der Sicherung von Beweismitteln
Geringe Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesichts der Öffentlichkeit
Darüber hinaus sei zu beachten gewesen, so das Kammergericht, dass nicht der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2014
Quelle: Kammergericht, ra-online (zt/MDR 1980, 311/rb)
- Fotos vom Arbeitnehmer bei Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit zulässig
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.07.2013
[Aktenzeichen: 10 SaGa 3/13]) - Selbst ernannter Ordnungshüter darf keine Fotos von Personen zur Beweissicherung machen
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 28.01.2014
[Aktenzeichen: 109 C 228/13]) - AG München zur Zulässigkeit von privaten Videoaufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess
(Amtsgericht München, Urteil vom 06.06.2013
[Aktenzeichen: 343 C 4445/13])
Jahrgang: 1980, Seite: 311 MDR 1980, 311 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1980, Seite: 894 NJW 1980, 894
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Dokument-Nr. 18496
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