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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.07.2013
- 10 SaGa 3/13 -
Fotos vom Arbeitnehmer bei Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit zulässig
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gedeckt
Wird ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit angetroffen, dürfen von ihm Fotos angefertigt werden. Denn der Verdacht der Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Produktionshelfer arbeitsunfähig krankgeschrieben. In der Zeit der
Arbeitsgericht Kaiserlautern verneinte Anspruch auf Unterlassung
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern verneinte einen Anspruch auf
Landesarbeitsgericht bestätigte erstinstanzliches Urteil
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück. Ein Anspruch auf
Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt
Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht können jedoch durch Wahrnehmung schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, so das Landesarbeitsgericht weiter. Dies sei hier angesichts des Verdachts, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Kaiserslautern, Urteil vom 28.03.2013
[Aktenzeichen: 2 Ga 5/13]
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 27, Anmerkung: 6, Autor: Leona Sofie Sixtus jurisPR-ArbR 27/2014, Anm. 6, Leona Sofie Sixtus
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Dokument-Nr. 16723
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