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Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.09.2017
- 5 U 155/14 -
Datenschutzeinwilligung in App-Zentrum von Facebook ungenügend
Facebook muss sich in Deutschland an deutsches Datenschutzrecht halten
Facebook darf personenbezogene Daten seiner in Deutschland lebenden Nutzer nicht ohne deren wirksame Einwilligung herausgeben. Im App-Zentrum von Facebook, in dem Computerspiele von Drittanbietern angeboten werden, wurden Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Datenweitergabe informiert. Dies entschied das Kammergericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In seinem App-Zentrum bietet
Verbraucherzentrale rügt Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hielt die bereitgestellten Informationen in keinem Fall für geeignet, damit eine informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer in die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten einzuholen und rügte somit einen Verstoß von
BGH erklärt deutsches Datenschutzrecht für anwendbar
Das Berliner Kammergericht stellte klar, dass deutsches Datenschutzrecht trotz des irischen Unternehmenssitzes anwendbar sei. Hierzu genüge, dass
Informationen für Datenweitergabe nicht ausreichend
Die erforderliche Einwilligung in die durch
Mit seinem Urteil bestätigte das Kammergericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin hatte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Facebook darf personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nur bei Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung verwenden
(Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.04.2017
[Aktenzeichen: 13 E 5912/16]) - Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst bestehen
(Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 30.06.2016
[Aktenzeichen: 5 Bs 40/16])
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Dokument-Nr. 25090
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