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Landgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2014
- 16 O 60/13 -
Facebooks App-Zentrum: Einwilligung in Datenweitergabe an Drittanbieter bei Spielen ist rechtswidrig
Zustimmung zur Datenweitergabe an Dritte bedarf bewusster Einwilligung des Nutzers
Nutzer werden im App-Zentrum von Facebook nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert. Die Einwilligung erfolgt nicht bewusst und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht Berlin und bestätigte ein im September 2013 ergangenes Versäumnisurteil gegen Facebook.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Drittanbieter erhält umfassende Zugriffsrechte auf Nutzerprofile
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte, dass bei dieser Vorgehensweise die Drittanbieter durch die
Bewusste Einwilligung des Nutzers in Datenweitergabe nicht sichergestellt
Das Landgericht Berlin bestätigte mit seinem Urteil die Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, dass eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte nach deutschem Recht eine bewusste und informierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Jahrgang: 2015, Seite: 133 ZD 2015, 133
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Dokument-Nr. 19133
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