wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.01.2012
5 W 10/12 -

Bannerwerbung im Randbereich eines Internetauftritts zulässig

Unlautere getarnte Werbung liegt nicht vor

Befindet sich auf einer Internetseite eine Bannerwerbung in Form eines horizontalen und vertikalen Streifens im Randbereich der Seite, so ist dies keine unlautere getarnte Werbung. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Betreiber einer Internetseite unterstellt unlauter zu werben. Auf seiner Internetseite bot er für Kinder interaktive Spiele an. An den Randseiten des Internetauftritts befand sich in Form von horizontalen und vertikalen Streifen eine animierte Bannerwerbung. Sie setzte sich zudem vom eigentlichen Inhalt der Webseite ab. Ein Mitbewerber sah darin ein Wettbewerbsverstoß und beantragte daher eine einstweilige Verfügung gegen den Seitenbetreiber. Das Landgericht Berlin wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass eine unlautere Werbung nicht vorgelegen habe. Dagegen legte der Mitbewerber Beschwerde ein.

Wettbewerbsverstoß wegen unlauterer Werbung lag nicht vor

Das Kammergericht Berlin entschied gegen den Mitbewerber. Ein Wettbewerbsverstoß habe unter dem Gesichtspunkt der getarnten Werbung nicht vorgelegen (§ 4 Nr. 3 UWG bzw. § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG). Denn es habe eine optisch hinreichend deutlich erkennbare Trennung der Bannerstreifen vom Inhalt der Internetseite vorgelegen. Zudem sei jeder Internetnutzer von Kindesalter an daran gewöhnt, dass es solche Trennungen von eigentlichen Inhalten im optischen Zentrum eines Internetauftritts und Bannerwerbung in dessen Randbereichen gibt.

Gemeinsamkeiten zwischen Werbeteil und inhaltlichen Teil unerheblich

Des Weiteren gehöre die Gemeinsamkeit zwischen Werbeteil und inhaltlichen Teil zu den Prinzipien von kostenfreien Internetangeboten, so das Kammergericht weiter. Seit der Einführung des Suchmaschinenmarketings (Keyword-Advertising) gehöre dies zum Alltag. Zwar müssen Kinder dies erst kennen lernen und sich daran gewöhnen, tun dies aber auch sehr schnell.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2013
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.12.2011
    [Aktenzeichen: 96 O 126/11]
Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
Aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 316
MMR 2012, 316

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15606 Dokument-Nr. 15606

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15606

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?