Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.01.2015
- 6 U 166/13 -
Versicherungsschutz bei Rohrbruch: Wasserrohre zur Bewässerung von Pflanzen unterhalb der Holzdielen der Dachterrasse liegen nicht innerhalb des Gebäudes
Wasserrohre liegen vielmehr oberhalb des Daches
Wasserrohre, die der Bewässerung von Pflanzen auf einer Dachterrasse dienen, liegen dann nicht innerhalb des Gebäudes im Sinne von § 7 VGB 2000, wenn sie unterhalb der Holzdielen der Dachterrasse verlaufen. Sie befinden sich dann oberhalb des Daches und somit außerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem
Kein Versicherungsschutz für Bruchschäden an Rohren innerhalb des Gebäudes
Das Kammergericht Berlin verneinte einen Versicherungsschutz nach § 7 VGB 2000 für Bruchschäden an Rohren innerhalb des Gebäudes. Denn das betroffene Rohr habe sich außerhalb des Gebäudes befunden. Die Formulierung "innerhalb des Gebäudes" beschreibe nach allgemeinem Sprachgebrauch den räumlichen Bereich, der durch Wände, Dach und Boden vom Bereich außerhalb des Gebäudes abgegrenzt werde. Das Rohr für die Terrassenbewässerung habe sich außerhalb des Gebäudes befunden, weil sie oberhalb des Dachs gelegen habe.
Wasserohrr unterhalb der Holzdielen der Dachterrasse liegen oberhalb des Daches
Die äußere Grenze des Daches sei, so das Kammergericht, wenn die
Sinn und Zweck der Versicherungsbedingungen spricht für Auslegung
Es entspreche nach Ansicht des Kammergerichts dem Sinn und Zweck von § 7 VGB 2000, den Luftraum oberhalb der schützenden Dachkonstruktion zu dem Bereich außerhalb des Gebäudes anzusehen. Denn es erschließe sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass in diesem Bereich ein erheblich höheres Schadensrisiko für wasserführende Leitungen gegeben sei, wie auch, dass der Versicherer mit der Klausel gerade dieses Risiko begrenzen wolle.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2017
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil
[Aktenzeichen: 23 O 172/12]
Jahrgang: 2015, Seite: 1508 VersR 2015, 1508 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 699 zfs 2015, 699
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24557
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24557
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.