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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2020
- 17 Sa 8/20 -
Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen umfangreicher Datenlöschung
Erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
Löscht ein Arbeitnehmer im Anschluss eines Gesprächs über den Wunsch des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in erheblichem Umfang Daten, so rechtfertigt diese erhebliche Pflichtverletzung die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2019 fand ein Gespräch zwischen einem
Arbeitsgericht bejaht Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
Das Arbeitsgericht Stuttgart verneinte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Jedoch sei das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung beendet worden, da der
Landesarbeitsgericht bejaht Wirksamkeit der fristlosen Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der Beklagten. Die
Vorliegen einer vorsätzlichen Schädigung
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei dem Kläger auch ein erheblicher Verschuldensvorwurf zu machen. Er habe nicht versehentlich über 3.300
Möglichkeit der Wiederherstellung der Daten bzw. Frage der Strafbarkeit unerheblich
Für unerheblich hielt das Landesarbeitsgericht, ob das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2020
Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2019
[Aktenzeichen: 27 Ca 97/19]
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Dokument-Nr. 29520
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