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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2018
- 10 Sa 163/18 -
Bewerber für Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz darf wegen Jugendstrafe abgelehnt werden
Land darf aufgrund strafrechtlicher Verurteilung des Bewerbers fehlende Eignung für Tätigkeit annehmen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin die Einstellung eines Bewerbers für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz wegen einer Jugendstrafe ablehnen darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
LAG verneint Anspruch des Bewerbers auf Einstellung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Anspruch des Bewerbers auf Einstellung bzw. Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren abgelehnt. Das Land Berlin habe trotz des längeren Zeitraums seit der strafrechtlichen Verurteilung eine fehlende Eignung für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz annehmen dürfen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Hooligan-Sympathisant kann nicht Polizist werden
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2013
[Aktenzeichen: VG 26 K 343.12]) - Aufnahme in juristischen Vorbereitungsdienst kann bei wiederholter Begehung von Straftaten versagt werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.08.2015
[Aktenzeichen: 6 B733/15])
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Dokument-Nr. 26079
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