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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2019
10 Sa 2076/18 -

Yogakurs kann Bildungsurlaub rechtfertigen

Veranstaltung muss entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen

Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" bejaht.

Zur Begründung führte das Landesarbeitsgericht aus, dass der Kurs die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz erfülle. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)

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Dokument-Nr.: 27327 Dokument-Nr. 27327

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Kommentare (2)

 
 
ANTHROPOS schrieb am 27.04.2019

EIN VÖLLIG GERECHTFERTIGTES URTEIL.

DER MENSCH IST NICHT NUR ARBEITSKRAFT ERSTELLER,SONST WÜRDEN DIE ÜBLICHEN

SCHMIERMITTEL JA AUSREICHEN..

ihr geistiger Führer antwortete am 27.04.2019

Bei ihnen wären sicher auch mal ein paar Stunden Yoga angebracht, sinnvollerweise kombiniert mit einem Intensivkurs in Sachen Deutsch.

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