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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2019
- 15 Sa 1496/19 -
Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos unwirksam
Arbeitgeber hätte als milderes Mittel zuvor Abmahnung aussprechen müssen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für rechtsunwirksam erklärt.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte das Land Brandenburg das Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass der Lehrer Tattoos mit dem Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" sowie den Symbolen "Wolfsangel" und "Schwarze Sonne" trägt. Das Land stützte die
Personalrat wurde "fehlende Eignung" nicht als Kündigungsgrund benannt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte eine fehlende Eignung des Klägers als
Land hätte zuvor Abmahnung aussprechen müssen
Dass der Kläger seine Tattoos öffentlich gezeigt hatte, war dem
Kein weiterer Beschäftigungsanspruch
Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab, soweit der Kläger seine tatsächliche Beschäftigung durchsetzen wollte. Dieser Beschäftigungsanspruch bestehe nicht, weil das Arbeitsverhältnis ein weiteres Mal gekündigt worden ist; der diesbezügliche Kündigungsschutzprozess ist noch nicht abgeschlossen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)
- Verbreitung rechtsextremer Bilder im privaten Gruppenchat bei WhatsApp rechtfertigt keine Kündigung des Arbeitnehmers
(Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017
[Aktenzeichen: 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243/17]) - Fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Erziehers ist wirksam
(Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 19.05.2015
[Aktenzeichen: 7 Ca 254/14]) - Zeigen rechtsextremistischer Tätowierungen begründet vorzeitige Beendigung des Lehrerreferendariats
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020
[Aktenzeichen: OVG 4 S 65.19])
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Dokument-Nr. 28208
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