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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2012
- 17 TaBV 2210/11 -
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di muss Beschäftigten kein Altersteilzeit anbieten
Landesarbeitsgericht verneint Nachwirkung der Gesamtbetriebsvereinbarung
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist nicht verpflichtet, ihren Beschäftigten Altersteilzeitverträge anzubieten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beschlossen und damit einen Antrag des ver.di-Gesamtbetriebsrats zurückgewiesen.
Die Beschäftigten der
Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen unterliegt nicht zwingender Mitbestimmung des Betriebsrats
Das Landesarbeitsgericht hat eine Nachwirkung der Gesamtbetriebsvereinbarung abgelehnt. Betriebsvereinbarungen wirken bis zu einer Neuregelung nur nach, wenn der Regelungsgegenstand der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, wozu der Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen nicht gehört. Zwar hat bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 13044
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