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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2014
- 2 Sa 19/14 -
LAG Berlin-Brandenburg: Wachpolizisten zur Verfügung gestellte Winterkleidung schützt ausreichend vor Kälte
Streit um Winterausrüstung der Wachpolizisten im Objektschutz
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die vom Land Berlin zur Verfügung gestellte Winterkleidung für Wachpolizisten im Objektschutz ausreichend ist.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Wachpolizist wurde im Objektschutz eingesetzt und hatte seinen Dienst im so genannten "2 zu 1-Rhythmus" (zwei Stunden Einsatz, eine Stunde Aufwärmzeit im Innern des Objekts) zu versehen; er konnte ferner während des Einsatzes ein Postenhäuschen aufsuchen.
Kläger hält überlassene Winterkleidung für unzureichend
Mit seiner Klage hat er geltend gemacht, die ihm vom Land Berlin überlassene Winterausrüstung schütze ihn nur unzureichend vor Kälte; ihm müsse daher zusätzlich ein Paar Winterstiefel, eine mit Fleece oder vergleichbaren Stoff gefütterte Winterhose, einen Rollkragenpullover und eine wind- und wasserdichte bis zum Oberschenkel reichende Twinjacke überlassen werden.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht erklären zur Verfügung gestellte Winterbekleidung für ausreichend
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die gestellte Winterausrüstung – ebenso wie das Arbeitsgericht – für ausreichend gehalten. Das Land Berlin habe seine Wachpolizisten im Objektschutz mit der zur Verfügung gestellten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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[Aktenzeichen: 6 A 1546/10, 6 A 979/09 u.a.]) - Rennrad eines Polizeibeamten steuerlich nicht absetzbar - im Gegensatz zur Reinigung von Berufsbekleidung
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Dokument-Nr. 17816
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