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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2010
- 2 Sa 2022/10 -
Einzelne nicht sexuelle Handlungen begründen in ihrer Gesamtheit nicht den Verdacht einer sexuellen Belästigung
Verdachtsbegründende Handlungen müssen zudem feststehen
Wird eine Verdachtskündigung ausgesprochen, so müssen die darauf stützenden Indizien feststehen. Einzelne Handlungen, die für sich genommen nicht sexuell belästigend sind, begründen auch in ihrer Gesamtheit nicht den Verdacht einer sexuellen Belästigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Pfleger wurde vom Klinikbetrieb aufgrund einer
Fristlose Kündigung war unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten des Pflegers. Die
Schwerwiegender Verdacht kann grundsätzlich Kündigung rechtfertigen
Das Landesarbeitsgericht führte dazu aus, dass zwar nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch ein schwerwiegender Verdacht einer Straftat oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen könne. Eine
Dringender Verdacht einer sexuellen Belästigung lag nicht vor
Das Arbeitsgericht habe sich nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts in seinen Ausführungen auf einzelne Umstände bezogen, die für sich allein genommen keine sexuellen Belästigungen darstellten. So habe weder das Duzen noch das ungefragte und ungebetene Anfassen einer Patientin zur Gehunterstützung eine
Anhörungsgespräch war nicht ordnungsgemäß
Schließlich sei nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Frankfurt/Oder, Urteil vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: 8 Ca 506/10]
- BAG: Sexuelle Bemerkungen gegenüber einer Mitarbeiterin rechtfertigen fristlose Kündigung
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011
[Aktenzeichen: 2 AZR 323/10]) - Vor Außerordentlicher Verdachtskündigung muss Arbeitnehmer Chance auf Anhörung haben
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2008
[Aktenzeichen: 2 AZR 961/06])
Jahrgang: 2011, Seite: 424 DB 2011, 424
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Dokument-Nr. 15206
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