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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Vergleich vom 24.05.2012
- 25 Sa 2138/11 -
"Whistleblowing" – Streit um außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin durch Vergleich beendet
Altenpflegerin erhält Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich
Der über Jahre andauernde Streit um die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihrem Arbeitgeber Missstände im Pflegebereich vorgeworfen hat, wurde nun durch einen Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beendet.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Altenpflegerin mehrfach auf Missstände im Pflegebereich hingewiesen und Strafanzeige gegen ihren
LAG: Kündigung wegen Loyalitätspflichtsverletzungen rechtmäßig
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte mit Entscheidung vom 28. März 2006 die
EGMR rügt Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht sah die
Streit durch Vergleich beendet
Die Parteien haben letztlich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg alle zwischen ihnen schwebenden Rechtsstreitigkeiten durch einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.08.2005
[Aktenzeichen: 35 Ca 3077/05] - Kündigung wegen Loyalitätspflichtverletzung wirksam
(Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.03.2006
[Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05]) - Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.06.2007
[Aktenzeichen: 4 AZN 487/06] - Fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011
[Aktenzeichen: 28274/08])
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Dokument-Nr. 13542
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