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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012
- 6 Sa 2159/11 -
Landesarbeitsgericht erklärt Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion für wirksam
Kündigung eines bei der Herstellung von Medikamenten im "Reinbereich" beschäftigten Arbeitnehmers während der Probezeit
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten und auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen.
Der
Kündigung ist nicht willkürlich
Das Landesarbeitsgericht hat die
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG
Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2012
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (pm/pt)
Jahrgang: 2012, Seite: 183 NZA-RR 2012, 183
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Dokument-Nr. 12862
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