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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2006
- 9 Sa 431/06 -
Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nach Schlägerei mit Kollegen fristlos kündigen
Das gilt auch bei familiären Beziehungen der Kollegen
Wer seinen Arbeitskollegen tätlich angreift, kann fristlos gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn die streitenden Kollegen miteinander verwandt sind. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Im Fall hatte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, weil dieser einen Arbeitskollegen körperlich misshandelt hatte. Bei den Kollegen handelte es sich um Schwiegervater und Schwiegersohn. Der Schwiegervater hatte wegen einer familiären Streitigkeit seinen Schwiegersohn in dessen Wohnung tätlich angegriffen.
Das Gericht bestätigte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 3294
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