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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2006
9 Sa 431/06 -

Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nach Schlägerei mit Kollegen fristlos kündigen

Das gilt auch bei familiären Beziehungen der Kollegen

Wer seinen Arbeitskollegen tätlich angreift, kann fristlos gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn die streitenden Kollegen miteinander verwandt sind. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.

Im Fall hatte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, weil dieser einen Arbeitskollegen körperlich misshandelt hatte. Bei den Kollegen handelte es sich um Schwiegervater und Schwiegersohn. Der Schwiegervater hatte wegen einer familiären Streitigkeit seinen Schwiegersohn in dessen Wohnung tätlich angegriffen.

Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung. Ein Arbeitgeber müsse es nicht dulden, wenn ein Kollege einen anderen verletze. Auch wenn die Streithähne miteinander verwandt seien, gelte nichts anderes. Ein tätlicher Angriff störe den Betriebsfrieden in schwer wiegender Weise, was negative Auswirkungen auf den gesamten Betrieb habe.

Siehe auch:

Fristlose Kündigung nach Messerangriff eines geistesgestörten Arbeitnehmers auf einen arglosen Arbeitskollegen

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2006
Quelle: ra-online

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