Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.11.2006
- 5 Sa 159/06 -
Ausbildungsvergütung 35 % unter Tarif ist unzulässig
Trotz Gemeinnützigkeit des Arbeitgebers keine Ausnahmesituation
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat der Klage einer Krankenpflegeschülerin auf Zahlung der tariflichen Ausbildungsvergütung gegen eine nicht tarifgebundene Ausbildungsgesellschaft stattgegeben und damit ein Urteil des Arbeitsgericht Kiel abgeändert.
Im Allgemeinen darf eine
Die beklagte Ausbildungsbildungsgesellschaft wurde von der tarifgebundenen Muttergesellschaft – einem Krankenhaus mit einem Kreis als Gesellschafter – zur Abwicklung der Ausbildungsverträge gegründet. Die Ausbildung selbst findet in den Krankenhäusern der Muttergesellschaft statt. Nach Aussage der Ausbildungsgesellschaft gibt es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, die eine ähnliche Konstruktion gewählt haben.
Das Gericht begründet die Ablehnung eines Sonderfalls damit, dass die Ausbildung der Klägerin gerade nicht Teil einer gemeinnützigen Initiative zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen sei. Die Ausbildung werde durch die Krankenkassen finanziert. Es seien durch die Vereinbarung niedriger
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/07 des LAG Schleswig vom 12.01.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3668
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3668
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.