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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tarifgebundenheit“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2018
- I ZR 34/17 -
Rabattaktionen für Smartphone-App "mytaxi" zulässig
Beteiligung von Taxiunternehmern an Bonusaktionen ist mit Personenbeförderungsgesetz vereinbar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bestimmte Bonusaktionen für die Smartphone-App "mytaxi" zulässig sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen in Deutschland. Sie betreibt die Taxi-Bestell-App "Taxi Deutschland". Die Beklagte vermittelt Taxi-Dienstleistungen über die Smartphone-App "mytaxi".Die Klägerin beanstandet vier Bonusaktionen der Beklagten, bei denen registrierte Nutzer lediglich die Hälfte des regulären Fahrpreises zu zahlen hatten. Die andere Hälfte des Fahrpreises erhielt der Taxifahrer abzüglich Vermittlungsgebühren von der Beklagten. Die Klägerin hält die Bonusaktionen für wettbewerbswidrig, weil sie gegen die Pflicht zur Einhaltung der behördlich... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2015
- 4 AZR 587/13 -
BAG zur Anwendung des Günstigkeitsvergleichs bei Ansprüchen aus Tarifvertrag
Bei nicht feststellbarer günstigerer individualvertraglicher Regelung bleibt es bei Geltung der tariflichen Bestimmungen
Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sogenannten Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, ist bei der Beklagten beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verweist auf die Tarifverträge für die Angestellten/Arbeiter der Deutschen Bundespost TELEKOM (Ost) in ihrer jeweiligen Fassung. 1995 wurde das Arbeitsverhältnis auf die Deutsche Telekom AG (DT AG) übergeleitet. Am 25. Juni 2007 erfolgte ein Betriebsübergang... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.12.2010
- 1 BvR 2593/09 -
BVerfG zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden
Zulässigkeit so genannter OT-Mitgliedschaft vom Bundesarbeitsgericht grundsätzlich anerkannt
Das Bundesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) zu entscheiden.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine besondere Art der Mitgliedschaft von Unternehmen in Arbeitgeberverbänden, die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft). OT-Mitglieder können die Serviceleistungen und die Interessenvertretung des Verbandes in Anspruch nehmen, werden aber von der Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) nicht erfasst. Das Bundesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2010
- 4 AZR 796/08 -
BAG zur ergänzenden Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel unter Verweis auf den BAT
Weitere Bezüge dürfen nicht unverhältnismäßig entwertet werden
Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die auf den „Bundes- Angestelltentarifvertrag (BAT) in der jeweils gültigen Fassung“ und die dazu geschlossenen Zusatzverträge verweist, kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend ausgelegt werden, dass auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge für das Arbeitsverhältnis maßgebend sind. Nach dem Zweck der Bezugnahmeklausel ist von den verschiedenen Nachfolgetarifverträgen des BAT in der Regel derjenige anzuwenden, der typischerweise gelten würde, wenn die Tätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würde. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist bei der nicht tarifgebundenen Beklagten beschäftigt. Die Parteien haben für den Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses im Wesentlichen die Bestimmungen des jeweils gültigen BAT in Bezug genommen, nicht aber auch die diesen ersetzenden Tarifverträge. Die Beklagte wendet auch nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 17.03.2010
- 1 A 272/08, 1 A 273/08 und 1 A 274/08 -
VG Braunschweig: Keine Mitgliedschaft in Handwerks-Innung ohne Tarifbindung
Vollmitglieder der Innungen nach gesetzlichen Bestimmungen an Tarifverträge gebunden
Handwerksbetriebe, die Mitglied einer Innung sind, können nicht den Ausschluss ihrer Tarifbindung erklären. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig.
Geklagt hatten verschiedene Handwerks-Innungen aus der Region gegen die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Mit ihren Klagen wollten die Innungen erreichen, dass einzelne Handwerksbetriebe sich von der Tarifbindung befreien können, ohne aus der Innung austreten zu müssen. Sie beantragten, dass das Verwaltungsgericht die Handwerkskammer dazu verpflichtet, ihre Satzung entsprechend... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2010
- 4 AZR 691/08 -
BAG zur Fortgeltung einer dynamischen Verweisung auf Tarifverträge bei nicht tarifgebundenem Betriebserwerber
Arbeitgeber muss nach Betriebsübergang nach dem im Arbeitsvertrag festgesetzten aktuellen Tarif vergüten
Ein Arbeitnehmer kann auch Rechte aus den in Bezug genommenen tariflichen Regelungen geltend machen, die erst vereinbart wurden nachdem das Arbeitsverhältniss auf einen nicht tarifgebundenen neuen Arbeitgeber nach Betriebsübernahme übergegangen ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. vereinbart wurden
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin von der Beklagten Leistungen aus einem Tarifvertrag verlangt, an den die Beklagte nicht kraft Verbandsmitgliedschaft tarifgebunden ist. Sie hat sich dafür auf eine Bezugnahmeklausel in ihrem Arbeitsvertrag bezogen, den sie 1998 für eine Tätigkeit als Maschinenbedienerin mit einem tarifgebundenen Unternehmen der Metallindustrie abgeschlossen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.08.2009
- 4 AZR 294/08 -
BAG: Keine OT-Mitgliedschaft ohne rechtswirksame Satzung
Wechsel zu OT-Mitgliedschaft vor Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister nicht möglich
Ein Mitglied eines Vereins, das zuvor erklärt hatte, es wolle zu einem bestimmten früheren Termin in die bereits vom Verein beschlossene Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) wechseln, bleibt auch dann an die bis zum Wirksamwerden der Satzungsänderung vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge gebunden, wenn das Verbandspräsidium diesem Wunsch durch bestätigende Erklärung entsprochen hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Begründung einer OT-Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband setzt voraus, dass es für diese Mitgliedschaftsform zu dem Zeitpunkt, in dem ein bisheriges Vollmitglied eine OT-Mitgliedschaft begründen will, eine wirksame satzungsmäßige Grundlage gibt. Das setzt wiederum voraus, dass eine dahin gehende Satzungsänderung bereits in das Vereinsregister eingetragen ist.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2009
- 4 AZR 250/08 -
BAG zu „anderen Abmachungen“ während eines noch laufenden Tarifvertrages
Ein Änderungsvertrag, der nur noch den tariflichen Mindestlohn vorsieht, stellt keine „andere Abmachung“ nach § 4 V TVG dar
Schließen tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien während der Laufzeit eines Tarifvertrages einen Änderungsvertrag, der mit sofortiger Wirkung untertarifliche Arbeitsbedingungen festlegt, wird diese Vereinbarung durch die unmittelbar und zwingend wirkende Tarifnorm verdrängt, § 4 Abs. 1 und Abs. 3 TVG. Sie ist grundsätzlich auch nicht als andere Abmachung iSv. § 4 Abs. 5 TVG für den Fall zu verstehen, dass die zwingende Wirkung des geltenden Tarifvertrages später entfallen sollte (etwa wegen eines späteren Verbandsaustritts und wiederum später nachfolgendem Ende des Tarifvertrages iSv. § 3 Abs. 3 TVG) und die Nachwirkung eintritt. Bereits aus der Vereinbarung selbst ergibt sich, dass ihr Regelungswillen auf die Beseitigung der unmittelbaren und zwingenden Wirkung der tariflichen Normen gerichtet ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die beklagte Arbeitgeberin ist seit vielen Jahren Mitglied in einem Arbeitgeberverband des Baugewerbes, seit dem 1. Januar 2006 als Mitglied ohne Tarifbindung (OT). Zu diesem Zeitpunkt galt der am 29. Juli 2005 zwischen dem Verband und der IG BAU vereinbarte Lohntarifvertrag (TV Lohn-West), der von der Gewerkschaft später zum 31. März 2007 gekündigt wurde. Bereits am 12. Juli 2005... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2009
- 4 AZR 261/08 -
BAG zur Nachbindung an einen Tarifvertrag
Austritt aus tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband lässt keine abweichenden vertraglichen Veränderungen vor Ablauf des Vertrages zu
Ein Arbeitgeber ist nach seinem Verbandsaustritt an die vom Arbeitgeberverband geschlossen Tarifverträge kraft Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG bis zu deren Ende unmittelbar und zwingend gebunden. Anschließend wirken sie nach, „bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden“. Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die untertarifliche Abreden enthält und bereits im Stadium der Nachbindung gelten soll, ist grundsätzlich bereits nach ihrem Regelungswillen keine „andere Abmachung“ im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Für das Arbeitsverhältnis des Klägers galt kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der einschlägige Gemeinsame Manteltarifvertrag der Metallindustrie (GMTV). Die Beklagte trat im September 2004 aus dem tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband aus. Im Februar 2005 vereinbarte sie u.a. mit dem Kläger abweichend vom GMTV die stundenweise Anhebung der regelmäßigen Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2009
- 4 AZR 230/08 -
BAG zu „anderen Abmachungen“ nach Ablauf eines Tarifvertrages
Ohne Tarifgebundenheit gilt alter Tarif weiter
Nach Ablauf eines Tarifvertrages gelten laut § 4 Abs. 5 TVG dessen Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Über diesen Gesetzeswortlaut hinaus kann jedoch eine „andere Abmachung“ in Form einer einzelvertraglichen Vereinbarung, welche die bisherigen Bedingungen aus dem abgelaufenen Tarifvertrag ohne Verstoß gegen das Günstigkeitsprinzip verschlechtern kann, im Einzelfall auch schon vor Ablauf des Tarifvertrages getroffen werden. Sie löst die tariflichen Bestimmungen aber nur dann ab, wenn sie konkret und zeitnah vor dem bevorstehenden Ablauf des Tarifvertrages die sich dann aufgrund der Nachwirkung ergebende Situation regelt. Die entschied das Bundesarbeitsgericht.
In dem zugrundeliegenden Fall machte eine gewerkschaftlich organisierte Klägerin u.a. Rechte aus einem Manteltarifvertrag (MTV) geltend, der im Juli 2003 auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartal abgeschlossen worden war. Die beklagte Arbeitgeberin war langjährig Vollmitglied eines am Tarifabschluss beteiligten Arbeitgeberverbandes, wechselte dort... Lesen Sie mehr
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