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Landgericht Aachen, Urteil vom 05.09.2012
- 94 Ns 27/12 -
Störung des öffentlichen Friedens bei Ankündigung eines "Amoklaufs" auf Facebook
Mögliche Strafbarkeit nach § 126 StGB
Die Ankündigung eines auch nur unbestimmten "Amoklaufs" auf Facebook, ist geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Dies kann nach § 126 StGB strafbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte ein 15-Jähriger auf
Landgericht Aachen sprach Jugendlichen frei
Das Landgericht Aachen sprach den Jugendlichen vom Tatvorwurf der
Tatvorsatz lag nicht vor
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2013
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Aachen, Urteil vom 28.03.2012
[Aktenzeichen: 556 Ds 48/12]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 681 CR 2013, 681 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 269 MMR 2013, 269
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Dokument-Nr. 15314
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