die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Androhung von Straftaten“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.01.2020
- 6 K 292/18 -
Täter muss Kosten für Polizeieinsätze nach Amokdrohungen übernehmen
Gebührengesetz NRW sieht Gebühr zwischen 50 und 100.000 Euro für notwendige Polizeieinsätze vor
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Mann, über dessen E-Mail-Adresse Amokläufe an zwei Schulen und ein Bombenanschlag bei einem Sommerfest angedroht wurden, rund 40.000 Euro Gebühren für die hierdurch notwendigen Polizeieinsätze zahlen muss.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls kündigte im Mai 2013 über seine E-Mail-Adresse mehrfach Amokläufe an der Realschule Heinsberg und der Hauptschule Hückelhoven sowie den Einsatz einer Bombe mit Splitterwirkung auf dem Sommerfest am Horster See an. Daraufhin kam es jeweils zu größeren Polizeieinsätzen zum Schutz der Lehrer, Schüler und der öffentlichen Sicherheit. Die Kosten hierfür in Höhe von rund 40.000 Euro wurden dem Kläger in Rechnung gestellt. Die hiergegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.Das Verwaltungsgericht Aachen führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass das Gebührengesetz NRW eine Gebühr zwischen 50... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2014
- 3 StR 243/13 -
BGH: Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgehoben
§ 89a StGB ist zur Wahrung der Grundsätze des Tatstrafrechts und Schuldprinzips einschränkend auszulegen
Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, mit dem dieses gegen den Angeklagten u.a. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erkannt hat, wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Angeklagte entwickelte - nach den Feststellungen des Landgerichts - zunehmend Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt. Er radikalisierte sich und baute nach den Vorgaben einer Anleitung aus dem Internet unter konspirativen Umständen eine Rohrbombe. Er nahm zumindest billigend in Kauf, diese in der Öffentlichkeit zum Einsatz zu bringen, dadurch eine unbestimmte Anzahl von... Lesen Sie mehr
Landgericht Aachen, Urteil vom 05.09.2012
- 94 Ns 27/12 -
Störung des öffentlichen Friedens bei Ankündigung eines "Amoklaufs" auf Facebook
Mögliche Strafbarkeit nach § 126 StGB
Die Ankündigung eines auch nur unbestimmten "Amoklaufs" auf Facebook, ist geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Dies kann nach § 126 StGB strafbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte ein 15-Jähriger auf Facebook an, im Falle weiterer Freundschaftsanfragen Amok zu laufen. Das Amtsgericht Aachen verurteilte den Jugendlichen daraufhin wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat gemäß § 126 StGB zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dagegen richtete sich seine Berufung.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2009
- 3 Sa 224/09 -
Bedrohung und Beleidigung gegenüber Kollegen – Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Betriebsfrieden störendes Verhalten kann auch bei langjährigem Arbeitsverhältnis zu Kündigung führen
Wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, stört den Betriebsfrieden und riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Die vor Gericht klagende Bäckereiverkäuferin war 31 Jahre alt, verheiratet und seit 7,5 Jahren bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Sie war zunächst circa drei Wochen vor Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber aufgefordert worden, die neue Auszubildende vernünftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Eine Woche später wurde sie auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem Personalgespräch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.03.2009
- 256 Cs 160/08 -
"Dann bekommt ihr auf die Fresse" ist keine Beleidigung
Strafrecht schützt nicht vor bloßen - wenn auch groben - Unhöflichkeiten
Dies entschied das Amtsgericht Hamburg und sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung frei. Dieser war als Besucher in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel durchsucht worden. Als die zuständigen Vollzugsbeamten ihn wegen eines Verstoßes gegen die Anstaltsordnung aufforderten, das Gefängnis zu verlassen, sagte der später Angeklagte zu den Beamten: "Ihr kommt ja auch noch einmal aus der Anstalt und dann bekommt ihr auf die Fresse!" Auf Nachfrage wiederholte er: "Ja, dann bekommt ihr richtig auf die Fresse!"
Das Amtsgericht Hamburg wies die von der Staatsanwaltschaft vertretene Auffassung, dass diese Aussage den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) erfülle, zurück. Die Aussage des Angeklagten stelle noch keinen gewichtigen Angriff auf die Ehre eines anderen dar, urteilten die Richter. Es sei nicht Aufgabe des Strafrechts, vor bloßen Ungehörigkeiten, Distanzlosigkeiten... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Remscheid, Urteil vom 13.03.2009
Amoklauf-Drohung eines Jugendlichen in Remscheid - Justiz greift schnell durch
Rechtskräftiges Urteil schon zwei Tage nach der Tat
Nur zwei Tage nach einer Amoklauf-Drohung ist ein Jugendlicher aus Remscheid zu 10 Tagen Dauerarrest verurteilt worden.
Der Jugendrichter am Amtsgericht Remscheid hat am Freitag, 13. März 2009 aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal einen 16 Jahre alten Schüler aus Remscheid unter anderen wegen der Androhung eines Amoklaufs zu einem Dauerarrest von zehn Tagen verurteilt. Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden.Am Mittwoch (11. März) hatte der Schüler gegenüber... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Halberstadt, Urteil vom 12.03.2009
Amoklauf angedroht um schulfrei zu bekommen - Täter umgehend verurteilt
Urteil im sogenannten beschleunigten Verfahren - nur 7 Stunden nach der Tat
Bei der Androhung eines Amoklaufs versteht die Justiz keinen Spaß. Dies zeigt ein Fall aus Halberstadt. Ein junger Mann wurde dort wegen Androhung eines Amoklaufs nur 7 Stunden nach der Tat zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Nur einen Tag nach dem Blutbad von Winnenden (11.03.2009) rief in den frühen Morgenstunden des Donnerstags (12.03.2009) der 22jährige Matthias H. über Notruf die Polizei an und drohte mit einem ähnlichen Blutbad in seiner Berufsschule. Ziel des Angeklagten war es, aufgrund des zu erwartenden Polizeieinsatzes heute schulfrei zu erhalten.Gegen den 22-Jährigen wurde... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Remscheid, Urteil vom 14.12.2006
AG Remscheid verurteilt im Schnellverfahren zwei Jugendliche, die mit einem Amoklauf drohten
Hauptverhandlung erfolgte einen Tag nach Aufdeckung der Tat
Eine Drohung mit einem Amoklauf in der Schule ist in Remscheid mit einer schnellen, spürbaren Bestrafung der beiden jugendlichen Täter geahndet worden. Das Amtsgericht Remscheid verurteilte sie im Rahmen des so genannten vereinfachten Jugendverfahrens nur einen Tag, nachdem die Drohungen der Polizei zur Anzeige gebracht worden waren, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) rechtskräftig zu je drei Wochen Dauerarrest.
Wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag (15. 12.2006) berichtete, hatte am Mittwoch Abend (13.12.) der Vater einer Schülerin die Polizei darüber informiert, dass zwei Schüler der Alexander-von-Humboldt-Realschule in Remscheid für den Freitag (15. 12.2006) im Internet die Tötung von vier namentlich genannten Lehrern der Schule angekündigt hätten. Bei der daraufhin erfolgten Durchsuchung... Lesen Sie mehr