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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.07.2015
- 10 O 211/14 -
Klage eines Geschäftsmanns auf 1,8 Millionen Euro wegen eines angeblichen Glatteis-Unfalls vor einem Hotel abgewiesen
Bürgersteig muss nicht in voller Breite von Schnee geräumt werden
Das Landgericht Berlin hat die Klage eines Geschäftsmanns auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Glatteis-Unfalls abgewiesen. Nach den Auslegungen des Gerichts war nicht zweifelsfrei feststellbar, dass sich der Unfall tatsächlich auf der zu streuenden Bürgersteigmitte ereignet hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage eines Fußgängers, der behauptet, sich bei einem Unfall in Berlin-Mitte am 20. Januar 2014 eine Oberschenkelfraktur zugezogen zu haben. Der Geschäftsmann machte geltend, er habe einen Hotelgast besuchen wollen und sei auf dem trotz
Unfallort unklar - Gericht weist Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Berlin wies die Klage ab und gab der Widerklage der Beklagten in Form der sogenannten negativen Feststellungsklage statt. Dem Kläger stehe weder Schmerzensgeld in der geforderten Höhe noch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2015
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Räum- und Streupflicht für Anlieger: Nicht jeder Sturz eines Fußgängers auf einer Eisfläche führt zu Schadenersatzansprüchen
(Landgericht Coburg, Urteil vom 13.05.2014
[Aktenzeichen: 41 O 675/13]) - Glatteisunfall: Mitverschulden des Stürzenden bei erkennbarer ungenügender Streuung eines Gehwegs
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21.08.2013
[Aktenzeichen: 3 W 20/13])
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