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Landgericht Berlin, Urteil vom 29.11.2011
- 15 O 395/10 -
Fluggesellschaft darf keine Stornogebühr verlangen
Fluggesellschaft gesetzlich zur Möglichkeit der Flugstornierung verpflichtet
Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall sollten Kunden der
Stornierung stellt keine Leistung der Fluggesellschaft sondern Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung dar
Die Richter des Landgerichts Berlin gaben der Verbraucherzentrale recht und sahen in der Vorgehensweise von Air Berlin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Laut Gesetz habe jeder das Recht, einen gebuchten Flug zu stornieren. Die
Anteil der Steuern und Flughafengebühren am Ticketpreis dürfen nicht zu niedrig ausgewiesen werden
Darüber hinaus untersagten die Richter der
Nach einer EU-Richtlinie sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, neben dem eigentlichen Flugpreis auch Steuern, Gebühren und sonstige Entgelte gesondert auszuweisen.
Zusätzliche Kosten dürfen nicht bereits teilweise in Flugpreis eingerechnet werden
Die Richter stellten klar, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Air Berlin muss bei Onlinebuchung Preise inklusive Steuern und Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.01.2012
[Aktenzeichen: 24 U 90/10]) - Fluggesellschaft darf nicht mit "Gesamtpreis" für eine Flugreise werben, wenn weitere obligatorische Kosten entstehen
(Landgericht München I, Beschluss vom 29.06.2009
[Aktenzeichen: 21 O 11767/09]) - Ryanair muss bei Onlinebuchung Bearbeitungsgebühr für Ticketzahlung im Flugpreis einrechnen
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.12.2011
[Aktenzeichen: 15 O 160/09])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 13080
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