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Landgericht Berlin, Urteil vom 18.07.2011
- 38 O 350/10 -
Mobilfunkkunde muss bei Wahl der Option „Webshop-Aufladung 10“ nicht mit fortwährendem unbegrenzten automatischen Aufladen rechnen
Mobiltelefonrechnung um 14.717,65 EUR überhöht – Kunde muss nicht zahlen
Wählt ein Kunde bei seinem Mobilfunkanbieter die vertragliche Option „Webshop-Aufladung 10“, gibt der Kunde damit allenfalls das Einverständnis zu einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von 10 Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen ist damit nicht automatisch vertraglich geregelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Kunde einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit „Einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich“ beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option „Webshop-Aufladung 10“ entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung in
Fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen vertraglich nicht vereinbart
Nach Auffassung des Landgerichts Berlin enthält die nicht näher erläuterte Klausel zur Webshop-Aufladung allenfalls das Einverständnis des Kunden mit einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von 10 Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei damit nicht vereinbart worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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(Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.04.2007
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(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2011
[Aktenzeichen: III ZR 35/10])
Jahrgang: 2011, Seite: 656 CR 2011, 656 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 256 ITRB 2011, 256 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 659 MMR 2011, 659
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Dokument-Nr. 12006
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