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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2006
- 63 S 287/05 -
Vermieter kann Regeln für die Nutzung von Grünflächen aufstellen
Garten-Gesetze?
Vermieter können berechtigt sein, konkrete Verhaltensregeln für die Gartennutzung zu erlassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein
Vermieter will "Reservierungseffekt" verhindern
Damit wollte der
Landgericht Berlin gibt dem Vermieter Recht
Im Prinzip spreche nichts gegen eine solche Benutzungsverordnung, stellte das Landgericht Berlin fest. Sie dürfe nur nicht willkürlich, sondern müsse für alle Beteiligten "billig und gerecht" sein. Das könne man im konkreten Fall durchaus behaupten, denn dieses Garten-Gesetz diene der Allgemeinheit, von niemandem werde zu viel verlangt. Neben dem Reservierungseffekt überzeugte die Richter auch das Argument, dass dauerhaft abgestellte Strandkörbe und Blumenkübel für Schäden im Rasen sorgten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2009
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2006, Seite: 579 GE 2006, 579
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Dokument-Nr. 8071
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