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Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2023
- 64 S 322/20 -
Anspruch des Wohnungsmieters auf Anbringung einer Markise auf Balkon zwecks Sonnenschutzes
Vermieter kann fachgerechte Montage, Abschluss einer Haftpflichtversicherung und zusätzliche Kaution verlangen
Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, auf seinem Balkon eine Markise zum Sonnenschutz anzubringen. Jedoch kann der Vermieter eine fachgerechte Montage, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Oktober 2020 entschieden, dass die Mieterin einer Wohnung einen Anspruch auf Erlaubnis der Anbringung einer Markise auf dem
Anspruch auf Erlaubnis zum Anbringen einer Markise
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Interesse der Klägerin an der Herstellung eines ausreichenden Sonnenschutzes auf dem
Kein Vorliegen einer optischen Beeinträchtigung
Soweit die Beklagte eine optische Beeinträchtigung durch die Markise pauschal behauptete und zugleich auf die Möglichkeit des Aufstellens eines Sonnenschirms verwies, war für das Landgericht nicht ersichtlich, weshalb mit dem Anbringen von
Vermieter kann fachgerechte Montage, Abschluss einer Haftpflichtversicherung und zusätzliche Kaution verlangen
Nach Auffassung des Landgerichts sei die Beklagte aber berechtigt, die Erlaubnis der Anbringung der Markise von der fachgerechten Montage sowie dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung und einer zusätzlichen Kaution zur Absicherung der voraussichtlichen Kosten der Entfernung der Markise abhängig zu machen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2024
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2020
[Aktenzeichen: 224 C 98/20]
- Mieter hat Anspruch auf Anbringung einer Markise trotz Wärmedämmverbundsystem
(Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 30.11.2011
[Aktenzeichen: 820 C 79/11]) - Mieter hat zum Schutz vor der Sonne Anspruch auf das Anbringen einer Markise
(Amtsgericht München, Urteil vom 07.06.2013
[Aktenzeichen: 411 C 4836/13])
Jahrgang: 2024, Seite: 147 GE 2024, 147 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 81 WuM 2024, 81
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Dokument-Nr. 33786
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