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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2019
- 64 S 92/18 -
Parkplatz in der Nähe gilt als wohnwerterhöhend trotz Kostenpflicht
Pkw-Stellplatz für Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete beachtlich
Das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" ist auch dann wohnwerterhöhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist. Er ist daher der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Wohnungs-Vermieterin in Berlin eine
Parkplatzangebot gilt als wohnwerterhöhend
Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Das Parkplatzangebot erfülle das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" und sei damit als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 665/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 665 GE 2019, 665
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Dokument-Nr. 27491
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