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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2018
67 S 150/18 -

Kostenpflichtiger Parkplatz für Mieter stellt grundsätzlich wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 dar

Voraussetzung ist tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter

Ein vom Vermieter bereitgestellter Parkplatz ist selbst dann grundsätzlich als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 anzusehen, wenn er kostenpflichtig ist. Voraussetzung ist aber, dass eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit für den Mieter besteht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien eines Mietvertrags einer Berliner Wohnung über eine Mieterhöhung. Der Vermieter wertete dabei unter anderem das Vorhandensein von Parkplätzen für die Mieter als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017. Dies sah eine Mieterin angesichts der Kostenpflicht der Parkplatznutzung aber anders. Für die Nutzung eines Parkplatzes beanspruchte der Vermieter eine Monatsmiete von 45 EUR. Der Vermieter erhob schließlich Klage auf Zustimmungserteilung zur Mieterhöhung. Das Amtsgericht Berlin-Wedding gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.

Wohnwerterhöhung durch kostenpflichtige Parkplätze

Das Landgericht Berlin entschied aus verschiedenen Gründen zu Gunsten der Mieterin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Jedoch wies das Landgericht daraufhin, dass das Vorhandensein von Parkplätzen für die Mieter selbst dann als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 anzusehen sei, wenn die Parkplätze kostenpflichtig sind. Jedoch sei Voraussetzung, dass eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit für die Mieter bestehe. Der Mieter müsse also zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens einen vom Vermieter angebotenen Parkplatz angemietet oder der Vermieter ihm zuvor die Anmietung eines Parkplatzes erfolglos angeboten haben.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 19.04.2018
    [Aktenzeichen: 17 C 514/17]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2018, Seite: 1458
GE 2018, 1458

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26837 Dokument-Nr. 26837

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Kommentare (2)

 
 
Mitleser schrieb am 20.12.2018

Gute begründetes Urteil und grundlegend richtig, stellt doch die allein die Möglichkeit sich einen Stellplatz am Mietobjekt zu sichern, einen Vorteil gegenüber anderen dar, welche diese Möglichkeit eben nicht haben.

StahlWind schrieb am 20.12.2018

Was unfähige Richter eben so entscheiden...

Das nicht alle so viel Geld vom Staat bekommen wie sie, ist denen wohl nicht bewusst.

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