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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2018
- 67 S 150/18 -
Kostenpflichtiger Parkplatz für Mieter stellt grundsätzlich wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 dar
Voraussetzung ist tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter
Ein vom Vermieter bereitgestellter Parkplatz ist selbst dann grundsätzlich als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 anzusehen, wenn er kostenpflichtig ist. Voraussetzung ist aber, dass eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit für den Mieter besteht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien eines Mietvertrags einer Berliner Wohnung über eine
Wohnwerterhöhung durch kostenpflichtige Parkplätze
Das Landgericht Berlin entschied aus verschiedenen Gründen zu Gunsten der Mieterin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Jedoch wies das Landgericht daraufhin, dass das Vorhandensein von Parkplätzen für die Mieter selbst dann als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 19.04.2018
[Aktenzeichen: 17 C 514/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 1458 GE 2018, 1458
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Dokument-Nr. 26837
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