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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.01.2016
- 65 S 145/15 -
Flurnische mit Tür sowie beleuchtbare Statuen im Innenhof stellen wohnwerterhöhende Merkmale dar
Keine Wohnwerterhöhung durch bloßes Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses
Verfügt eine Wohnung über eine 50 x 25 x 170 cm große Flurnische, die mit einer Tür verschlossen werden kann, so liegt das wohnwerterhöhende Merkmal des Vorhandenseins eines Abstellraums/Einbauschranks vor. Beleuchtbare Statuen im Innenhof begründen das wohnwerterhöhende Merkmal eines aufwendig gestalteten Wohnumfelds. Keine Wohnwerterhöhung stellt dagegen das bloße Vorliegen eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrten die Vermieter einer Wohnung eine
Keine Wohnwerterhöhung durch bloßes Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin begründe allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses keine
Flurnische mit Tür ist wohnwerterhöhend
Das Landgericht wertete dagegen die 50 x 25 x 170 cm große Flurnische mit Tür als
Wohnwerterhöhung durch beleuchtbare Stauten im Innenhof
Zudem habe angesichts der beleuchtbaren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 394/rb)
- Rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss nicht zwingend wohnwerterhöhendes Merkmal
(Landgericht Berlin, Urteil vom 07.05.2015
[Aktenzeichen: 18 S 63/14]) - Mieterhöhungsverlangen: Laut Mietvertrag vorhandener Abstellraum stellt wohnwerterhöhendes Merkmal dar
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 04.06.2015
[Aktenzeichen: 210 C 42/15])
Jahrgang: 2016, Seite: 394 GE 2016, 394
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Dokument-Nr. 22569
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