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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 27.07.2016
- 65 S 172/16 -
Sämtliche Mieter einer Wohnung müssen an der Entscheidung über die Erteilung einer Untermieterlaubnis beteiligt werden
Einzelnem Mieter steht kein Anspruch auf Untermieterlaubnis zu
Ist eine Wohnung an mehrere Mieter vermietet, so müssen alle Mieter an der Entscheidung über die Erteilung einer Untermieterlaubnis beteiligt werden. Dies gilt selbst dann, wenn einzelne Mieter die Wohnung nicht bewohnen. Dem einzelnen Mieter steht jedenfalls kein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2015 bat die Mieterin einer Wohnung ihren Vermieter darum, die zwei weiteren Mieterinnen aus dem Mietvertrag zu entlassen und die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung an eine andere Person zu erteilen. Da der Vermieter die geforderte Zustimmung nicht erklärte, erhob die Mieterin Klage.
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg wies die Klage ab. Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, so das Gericht, stehe einem einzelnen Mieter kein Anspruch auf Erteilung einer
Landgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Nach Auffassung des Landgerichts sei § 540 Abs. 2 BGB zu beachten gewesen, wonach der Mieter bei Überlassung des Gebrauchs der Mietsache an einen Dritten für ein etwaiges Verschulden des Dritten auch dann einzustehen hat, wenn der Vermieter eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 1280/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 1280 GE 2016, 1280
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Dokument-Nr. 23465
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