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Landgericht Berlin, Beschluss vom 17.08.2017
- 67 S 190/17 -
Steigerung von Betriebskosten um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr spricht nicht zwingend für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Mieter muss Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot darlegen und ggfs. beweisen können
Sind einzelne Betriebskostenpositionen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gestiegen, so spricht dies nicht zwingend für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot durch den Vermieter. Es ist daher Sache des Mieters darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass ein Verstoß vorliegt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Mieterin in Berlin auf Rückzahlung ihrer Meinung nach zu viel gezahlten Betriebskostennachforderungen. Sie warf ihrer Vermieterin ein Verstoß gegen das
Kein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskosten
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Mieterin zurückzuweisen. Ihr stehe kein Anspruch auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil
[Aktenzeichen: 17 C 610/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 21 NJW-RR 2018, 21 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 170 NZM 2018, 170
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Dokument-Nr. 27691
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