Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.08.2016
- 67 S 72/16 und 18 S 111/15 (Urteil v. 07.07.2016) -
Landgericht Berlin sieht Mietspiegel 2015 als geeignete Schätzungsgrundlage an
Örtliche Mietsituation wird durch Mietspiegel objektiv zutreffend abgebildet
Das Landgericht Berlin hat in zwei Berufungsverfahren den Mietspiegel 2015 als ausreichende Schätzungsgrundlage (d.h. als sogenannten einfachen Mietspiegel) angesehen und zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für ein Klageverfahren zugrunde gelegt.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit, den die Zivilkammer 67 zu entscheiden hatte, wollte die
In einem weiteren Fall der Zivilkammer 18 hatte die
Mietspiegel 2015 wurde vom Land Berlin sowie von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt
Beide Zivilkammern des Landgerichts Berlin führten in ihren Berufungsurteilen aus, dass der Berliner
Etwaige Mängel bei Erstellung des Mietspiegels fallen nicht erheblich ins Gewicht
Die Zivilkammer 67 wies ergänzend darauf hin, dass die von Vermietern erhobenen Zustimmungsklagen, die der Kammer vorgelegen hätten, sich fast ausnahmslos auf den
Einholen eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich
Die Zivilkammer 18 führte zusätzlich aus, dass das Gericht nicht verpflichtet sei, ein Sachverständigengutachten einzuholen. "Die ortsübliche Miete" für eine konkrete Wohnung könne selbst mit maximalem Aufwand niemals wissenschaftlich exakt ermittelt werden. Vielmehr werde auch in dem Gutachten eines Sachverständigen nur ein Näherungswert bestimmt, bei dem Fehler nicht auszuschließen seien. Der einfache
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2016
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Unwirksames Mieterhöhungsverlangen aufgrund Bezugnahme auf veralteten Mietspiegel
(Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 11.01.2016
[Aktenzeichen: 162 C 6118/15]) - Fehlender Balkon an denkmalgeschütztem Altbau ist als wohnwertmindernd im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 zu werten
(Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2016
[Aktenzeichen: 63 S 273/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23018
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23018
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.