Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2016
- 63 S 273/15 -
Fehlender Balkon an denkmalgeschütztem Altbau ist als wohnwertmindernd im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 zu werten
Keine Wohnwerterhöhung aufgrund Vorhandeneins eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses
Fehlt ein Balkon, so ist dies im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 als wohnwertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem denkmalgeschütztem Gebäude. Allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses ist nicht als wohnwerterhöhend zu werten, solange der Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten notwendig ist. Ein feuchter Altbau-Keller ist nicht als wohnwertmindernd anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Mieter einer Altbauwohnung im Oktober 2014 ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhungserklärung zu erteilen. Zur Begründung führten sie aus, dass der
Anwendung des Berliner Mietspiegels 2015
Das Landgericht Berlin entschied den Fall anhand des Berliner Mietspiegels 2015. In diesem Zusammenhang hielt das Gericht es für unbeachtlich, ob die Voraussetzungen für einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558 d BGB erfüllt seien. Denn die Mietparteien haben keine Einwände gegen die Anwendbarkeit des Mietspiegels erhoben.
Wohnwertminderung aufgrund fehlenden Balkons
Nach Ansicht des Landgerichts sei der
Keine Wohnwerterhöhung wegen rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses
Der Vorhandene rückkanalfähige
Keine Wohnwertminderung infolge feuchten Kellers
Soweit der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 591/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 591 GE 2016, 591
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22670
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22670
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.