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Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.06.2022
- 67 S 90/22 -
Kündigung wegen in Mietwohnung begangener Straftaten setzt Täterschaft des Mieters oder Kenntnis des Mieters über strafbares Verhalten voraus
Kein Kündigungsrecht wegen Zurechnung des Verschuldens des Kindes auf Mieter
Wird in einer Mietwohnung eine Straftat begangen, so rechtfertigt dies nur dann die Kündigung der Mieter, wenn diese Täter der Straftat waren oder sie Kenntnis über das strafbare Verhalten hatten. Zwar kann den Mietern das Verschulden ihres Kindes über § 278 BGB zugerechnet werden, jedoch genügt dies für eine Kündigung nicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil der Sohn der Mieter einer Wohnung in Berlin in den Räumlichkeiten
Unwirksamkeit der Kündigung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Räumung der Wohnung bestehe nicht, da die Kündigungen unwirksam seien. Die in der Wohnung begangenen Betäubungsmitteldelikte rechtfertigen nur dann die
Kein Kündigungsrecht wegen Zurechnung des Verschuldens des Kindes auf Mieter
Den Mietern falle nach Auffassung des Landgerichts allenfalls ein ihnen gemäß § 278 BGB zuzurechnendes Verschulden ihres Sohnes zur Last. Ein solches wiege für den Mieter bei der Beurteilung der Erheblichkeit seiner Pflichtverletzung weit weniger schwer als eigenes und könne daher keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
[Aktenzeichen: 8 C 252/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 739 GE 2022, 739
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Dokument-Nr. 32106
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