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Landgericht Berlin, Urteil vom 29.01.2019
- 67 S 9/18 -
Auf Eigenbedarfskündigung gestützte Räumungsklage bei Wegfall des Nutzungswunschs vor Ablauf der Kündigungsfrist rechtsmissbräuchlich
Umzug in eigene Wohnung aufgrund Arbeitsunfalls auf absehbare Zeit nicht möglich
Auch wenn zum Zeitpunkt der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigter Nutzungswunsch vorlag, ist die Weiterverfolgung des Räumungsanspruchs gegen den Wohnungsmieter rechtsmissbräuchlich, wenn der Nutzungswunsch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016 erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin eine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Der von ihr geltend gemachte Eigenbedarf habe, auch wenn er zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs tatsächlich bestanden haben sollte, bei Ablauf der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 30.11.2018
[Aktenzeichen: 121 C 51/17]
- BGH zur Vorratskündigung: Unwirksame Eigenbedarfskündigung aufgrund nicht absehbaren Nutzungswunsches der Eigenbedarfsperson
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2016
[Aktenzeichen: VIII ZR 300/15]) - Verschweigen einer beabsichtigten Eigennutzung macht spätere Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich
(Amtsgericht Marbach am Neckar, Urteil vom 19.05.2022
[Aktenzeichen: 3 C 166/21])
Jahrgang: 2019, Seite: 255 GE 2019, 255 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 208 WuM 2019, 208
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Dokument-Nr. 27231
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