wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 29.01.2019
67 S 9/18 -

Auf Eigen­bedarfs­kündigung gestützte Räumungsklage bei Wegfall des Nutzungswunschs vor Ablauf der Kündigungsfrist rechts­miss­bräuch­lich

Umzug in eigene Wohnung aufgrund Arbeitsunfalls auf absehbare Zeit nicht möglich

Auch wenn zum Zeitpunkt der Erklärung einer Eigen­bedarfs­kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigter Nutzungswunsch vorlag, ist die Weiterverfolgung des Räumungsanspruchs gegen den Wohnungsmieter rechts­miss­bräuch­lich, wenn der Nutzungswunsch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016 erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von ihrer nicht in Berlin lebenden Vermieterin. Nach der Kündigung sollten die Mieter spätestens Ende Januar 2017 ausgezogen sein. Hintergrund der Eigenbedarfskündigung war, dass die Vermieterin wegen der Annahme eines Jobs als Stuntwoman und als Rettungssanitäterin in Berlin die Wohnung benötigte. Im Juni 2016 erlitt die Vermieterin jedoch einen Arbeitsunfall, der die Aufnahme der beiden Jobs auf absehbare Zeit unmöglich machte. Sie war bis März 2018 dauerhaft krankgeschrieben. Zudem wurde ihr ärztlich bescheinigt, unter einer posttraumatischen Belastungsstörung zu leiden. Trotz dessen klagte die Vermieterin gegen ihre Mieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung, nachdem diese auch nach Ablauf der Kündigungsfrist im Januar 2017 in der Wohnung verblieben. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Der von ihr geltend gemachte Eigenbedarf habe, auch wenn er zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs tatsächlich bestanden haben sollte, bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr auf einem hinreichenden Nutzungswunsch beruht. Der ursprünglich geltend gemachte Kündigungsgrund sei aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalls vor Ablauf der Kündigungsfrist entfallen. In diesem Fall sei es rechtsmissbräuchlich, wenn die Vermieterin den Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolge.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 30.11.2018
    [Aktenzeichen: 121 C 51/17]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2019, Seite: 255
GE 2019, 255
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2019, Seite: 208
WuM 2019, 208

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27231 Dokument-Nr. 27231

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27231

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?