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Amtsgericht Marbach am Neckar, Urteil vom 19.05.2022
- 3 C 166/21 -
Verschweigen einer beabsichtigten Eigennutzung macht spätere Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich
Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung
Verschweigt ein Vermieter bei Mietvertragsschluss die beabsichtigte Eigennutzung der Wohnung, so ist seine spätere Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Marbach am Neckar entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang des Jahres 2019 zog die Eigentümerin einer Wohnung mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn zu ihren Eltern. Die Wohnung vermietete sie anschließend auf unbestimmte Zeit. Im Januar 2021 erklärte die Vermieterin schließlich die
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Amtsgericht Marbach am Neckar entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung zu, da die
Rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung
Vermietet ein Vermieter eine Wohnung auf unbestimmte Zeit, so das Amtsgericht, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie bald selbst in Gebrauch zu nehmen, setze er sich mit einer späteren
Zurückweisung der Berufung
Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung wurde vom Landgericht Heilbronn zurückgewiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2023
Quelle: Amtsgericht Marbach am Neckar, ra-online (zt/WuM 2023, 148/rb)
- Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 19.12.2022
[Aktenzeichen: 2 S 12/22]
- Auf Eigenbedarfskündigung gestützte Räumungsklage bei Wegfall des Nutzungswunschs vor Ablauf der Kündigungsfrist rechtsmissbräuchlich
(Landgericht Berlin, Urteil vom 29.01.2019
[Aktenzeichen: 67 S 9/18]) - Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht erwogenen Eigenbedarfs
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2015
[Aktenzeichen: VIII ZR 154/14]) - Zweifel an Eigennutzungswunsch bei gleichzeitiger Verhandlung über Mieterhöhung
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 28.11.2022
[Aktenzeichen: 98 C 1780/22])
Jahrgang: 2023, Seite: 148 WuM 2023, 148
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Dokument-Nr. 32797
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