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Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.01.2012
- 67 T 227/11 -
Begriff "Zimmerlautstärke" nicht bestimmt genug
Verurteilung zur Einhaltung der "Zimmerlautstärke" nicht vollstreckungsfähig
Eine Verurteilung zur Einhaltung der "Zimmerlautstärke" beim Musik hören, ist nicht vollstreckungsfähig. Denn der Begriff "Zimmerlautstärke" ist nicht bestimmt genug. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Spandau verurteilte eine
Urteil des Amtsgerichts nicht vollstreckbar
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der
Mangelnde Bestimmtheit des Begriffs "Zimmerlautstärke"
Nach Ansicht des Landgerichts sei der Begriff "Zimmerlautstärke" nicht bestimmt genug. Denn konkrete Grenzwerte, die nicht überschritten werden sollen, seien nicht angegeben worden. Aus dem Begriff selbst lassen sich ebenfalls keine Grenzwerte ableiten. Weder existiere eine gesetzliche Definition noch eine gefestigte Rechtsprechung, ab welchem Dezibelwert die
Urteil muss messbare Grenzwerte aufweisen
Jeder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Spandau, Beschluss vom 05.10.2011
[Aktenzeichen: 14 C 23/11]
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Dokument-Nr. 15194
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