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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vollstreckungsfähigkeit“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2023
- 5 WF 29/23 -

Umgangsregelung "…von Freitag nach der Schule…" ist während schulfreier Tage nicht vollstreckbar

Fehlende Feststellung zum Ende der Schule und Ort der Übergabe

Die Umgangsregelung "…von Freitag nach der Schule…" ist für schulfreie Tage nicht vollstreckbar, da nicht festgestellt werden kann, wann die Schule endet und wo die Übergabe des Kindes stattfinden soll. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2022 regelte das Amtsgericht Offenburg den regelmäßigen Umgang des Kindes mit dem Vater. Danach durfte er das Kind "alle 14 Tage von Freitag nach der Schule bis Montag früh zum Beginn der Schule, beginnend mit dem 16.09." sehen. Da die Schule erst am 19.09. anfing , verweigerte die Kindesmutter den Umgang vom 16.09. Der Kindesvater beantragte aufgrund dessen die Verhängung von Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter. Das Amtsgericht Offenburg gab dem statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Kindesmutter.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.01.2012
- 67 T 227/11 -

Begriff "Zimmerlautstärke" nicht bestimmt genug

Verurteilung zur Einhaltung der "Zimmerlautstärke" nicht vollstreckungsfähig

Eine Verurteilung zur Einhaltung der "Zimmerlautstärke" beim Musik hören, ist nicht vollstreckungsfähig. Denn der Begriff "Zimmerlautstärke" ist nicht bestimmt genug. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Spandau verurteilte eine Vermieterin unter anderem dazu, dafür Sorge zu tragen, "dass Musik nur in Zimmerlautstärke gespielt wird". Zur Erzwingung der Handlung hat das Amtsgericht gegen die Vermieterin ein Zwangsgeld festgesetzt bzw. hilfsweise Zwangshaft angeordnet. Dagegen legte sie Beschwerde ein.Das... Lesen Sie mehr