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Landgericht Bremen, Urteil vom 02.11.2023
- 2 S 258/20 -
Erneuerung elektrischer Steigleitungen zwecks Ermöglichung des Betriebs von Elektrogeräten ist keine Modernisierung
Herstellung des vertragsgemäßen Zustands
Die Erneuerung elektrischer Steigleitungen stellt keine Modernisierung dar, wenn dadurch erst der gefahrlose und störungsfreie Betrieb von handelsüblichen Elektrogeräten ermöglicht wird. In diesem Fall liegt keine Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB vor, sondern die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss mehrerer Arbeiten an einem Mietshaus in Bremen machte die Vermieterin im Oktober 2019 eine
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Bremen wies die Klage ab. Seiner Auffassung bestehe kein Anspruch auf die Mieterhöhung. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieterin.
Landgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Mieterhöhung
Das Landgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2024
Quelle: Landgericht Bremen, ra-online (zt/WuM 2023, 764/rb)
- Amtsgericht Bremen, Urteil vom 03.11.2020
[Aktenzeichen: 16 C 93/20]
Jahrgang: 2023, Seite: 764 WuM 2023, 764
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Dokument-Nr. 33650
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